Beim Anhängerkauf zählt nicht, was auf die Ladefläche passt, sondern was Sie legal ziehen dürfen. Drei Angaben entscheiden — und sie stehen alle in den Fahrzeugpapieren.
Die drei Zahlen
- Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers — Leergewicht plus Nutzlast. Steht auf jeder unserer Produktseiten.
- Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs — getrennt nach gebremst und ungebremst, in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Stützlast — was die Anhängerkupplung senkrecht tragen darf. Wird häufig übersehen und ist bei ungünstiger Beladung schnell überschritten.
Gebremst oder ungebremst
Ungebremste Anhänger sind leichter und günstiger, aber in der zulässigen Gesamtmasse begrenzt. Sobald Sie regelmäßig schwerer laden, führt an einer Auflaufbremse kein Weg vorbei. Bei Pferdeanhängern und größeren Hochladern ist sie ohnehin Standard.
Führerscheinklassen — der Überblick
Die Klasse B erlaubt Gespanne bis zu einer bestimmten zulässigen Gesamtmasse; darüber hinaus sind die Schlüsselzahl B96 oder die Klasse BE erforderlich. Welche Kombination in Ihrem Fall zulässig ist, hängt von den konkreten Werten beider Fahrzeuge ab.
Die genauen Grenzwerte ändern sich mit der Gesetzeslage. Prüfen Sie Ihre konkrete Kombination im Zweifel bei Ihrer Fahrschule oder der Zulassungsstelle — wir nennen Ihnen gern die Werte des Anhängers, aber die Einstufung Ihres Gespanns können wir nicht rechtsverbindlich vornehmen.
Aufbau und Ausstattung
Aluminium-Bordwände sparen Eigengewicht und damit Nutzlast. Eine Hochplane schützt die Ladung und ist bei Schüttgut praktisch Pflicht. Zurrgalerien und Ladungssicherungssysteme sind kein Zubehör, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Ladung bei einer Vollbremsung bleibt, wo sie hingehört.